GPS Tracker im Firmenwagen – Rechtlich zulässig?

Möchte ein Geschäftsführer oder Manager seinen Fuhrpark orten, spricht nicht grundsätzlich etwas dagegen einen GPS Tracker im Firmenwagen einzusetzen. Der Unternehmer führt nicht immer etwas Böses im Schilde. Die Ortung durch einen GPS Tracker kann viele Anwendungsgebiete und Vorteile mit sich bringen. Dabei sind die bessere Koordinierung, kürzere Fahrwege, einfachere Auswertung nur ein Bruchteil von vielen Anwendungsmöglichkeiten. Und der große Vorteil liegt deutlich auf der Hand: Geld sparen.

Die Ortung eines Fahrzeugs mit einem GPS Tracker ist nicht teuer, wenn man die günstige Anschaffung und die geringen laufenden Kosten einmal gegen die vielen Probleme, bzw. Aufwendungen die ohne GPS Tracker anfallen rechnet. In den kommenden Tagen werden wir einen separaten Artikel über die anfallenden Kosten eines GPS Trackers veröffentlichen.

Doch wo liegt nun das Problem? Die Rechtslage ist nicht ganz so einfach, wie in manch anderen Ländern und es gibt einiges zu beachten!

Datenschutz bei GPS Trackern im Firmenwagen

Zuerst einmal ist zu beachten, dass wir lediglich unsere rechtliche Einschätzung und keine rechtliche Beratung abgeben. Für eine rechtsverbindliche Einschätzung muss ein Jurist konsultiert werden.

Wird der GPS Tracker im Firmenwagen geortet, so wird auch unweigerlich der Fahrer/Mitarbeiter geordet. So werden die Positionsdaten zwar in erster Linie einem Fahrzeug zugeordnet, können aber ebenfalls dem Fahrer zugeordnet wreden. Dadurch kann zwischen Positionsdaten und Fahrer ein Personenbezug hergestellt werden und damit ist das Bundesdatenschutzgesetz zu beachten.

 Wann darf ein GPS Tracker im Firmenwagen verbaut werden?

Hier steht die Frage nach der Verhältnismäßigkeit, sowie der Zweckgebundenheit. Liegt ein berechtigtes Interesse des Unternehmens vor, so müssen die Interessen der Mitarbeiter mit denen des Unternehmens abgewogen werden. Wir sind jedoch der Meinung, dass berechtigte Interessen fast immer gerechtfertig werden können.

Angefangen von Kurierdiensten mit der Kontrolle der Lenkzeiten, über Taxifahrer, aufgrund der Sicherheit, bis hin zum Transport von Wertgegenständen, aufgrund des hohen Wertes. Zudem können Argumente wie die bessere Organisation der Fahrten oder im Allgemeinen auch die Ermittlung der Fahrtkosten zum Tragen kommen.

Demnach ist es eindeutig nicht zulässig, den einzelnen Mitarbeiter und dessen Qualität oder Produktivität zu messen, zu kontrollieren und daraus arbeitsrechtliche Schlüsse zu ziehen. Sollte jedoch der begründete Verdacht zu einer Straftat vorliegen, so ist dem Unternehmen eine Überwachung zuzubilligen, insofern diese vermutete Straftat durch den Einsatz eines GPS Trackers im Firmenwagen aufgedeckt, bzw. verhindert werden könnte. Jedoch sollte hier ebenfalls die Verhältnismäßigkeit geprüft werden.

Der Geschäftsführer sollte bei einer Vollüberwachung die Punkte Dauer, Verhältnismäßigkeit, sowie Datensparsamkeit mit einem Anwalt und einem Datenschutzfachmann erörtern und beurteilen.

Welcher GPS Tracker im Firmenwagen?

Nachdem die Rechtsgrundlage näher erläutert wurde, möchten wir noch einmal auf die technische Seite von GPS Trackern im Firmenwagen eingehen.

In der Regel gibt es spezielle GPS Tracker für Fahrzeuge, welche mit entsprechenden Equipment wie Zigarettenanzünder-Ladestation oder Klemmen daher kommt, um sie direkt mit der Bordelektronik zu verbinden. Denn anders als beim Einsatzgebiet an Mensch und Tier, sollte der Akku des GPS Trackers im Firmenwagen nicht aller 2-3 Tage aufgeladen werden, sondern ständig im Betrieb sein. Daher empfehlen wir den Kauf eines GPS Trackers mit entsprechenden Anschlusskabeln.

Zudem wäre es von Vorteil einen Tracker zu wählen, welcher mit einer Software/App daher kommt um direkt mehrere Tracker effektiv zu verwalten. Ein GPS Tracker, der lediglich auf SMS Kommunikation basiert ist für den Anwendungsfall im Firmenwagen absolut ungeeignet, da man oft die Gesamtroute von mehreren Firmenwagen grafisch dargestellt haben möchte um effektive Auswertungen betreiben zu können.

Sonst hat man bei der Wahl des GPS Trackers relativ freie Hand, da sich die Tracker kaum von GPS Trackern für Mensch und Tier unterscheiden.