GPS Tracker Test

GPS Tracker Datenschutz: Was ist erlaubt und was nicht?

GPS Tracker und Datenschutz: Was ist erlaubt und was nicht?

GPS Tracker sind praktische Helfer für den Diebstahlschutz, die Ortung von Haustieren oder die Sicherheit von Kindern. Doch beim Einsatz eines GPS Trackers spielen Datenschutz und rechtliche Rahmenbedingungen eine wichtige Rolle. In diesem Ratgeber erklaeren wir, was erlaubt ist und worauf du achten solltest.

Die rechtliche Grundlage: DSGVO und GPS Tracking

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten in der EU. Standortdaten, die über einen GPS Tracker erhoben werden, gelten als personenbezogene Daten, wenn sie einer bestimmten Person zugeordnet werden können.

Das bedeutet: Die Ortung einer Person ohne deren Wissen und Einwilligung ist in der Regel verboten. Es gibt aber klare Ausnahmen und Anwendungsfaelle, in denen GPS Tracking legal und sinnvoll ist.

Wann ist GPS Tracking erlaubt?

Eigene Gegenstaende und Fahrzeuge

Du darfst dein eigenes Auto, Fahrrad oder Motorrad jederzeit per GPS orten. Solange du der Eigentuemer bist und keine andere Person überwachst, ist die Nutzung unproblematisch.

Haustiere

Die Ortung von Hunden, Katzen und Pferden per GPS Tracker ist uneingeschränkt erlaubt. Tiere sind keine Personen im Sinne der DSGVO. Ein GPS Tracker am Halsband oder an der Halfter ist rechtlich völlig unbedenklich.

Kinder (mit Einschraenkungen)

Eltern dürfen ihre minderjährigen Kinder per GPS Tracker orten – das fällt unter die elterliche Fürsorge. Allerdings solltest du mit älteren Kindern offen darüber sprechen. Die Bundesnetzagentur hat 2017 GPS-Uhren mit Abhörfunktion verboten – reine GPS-Ortung ist aber erlaubt.

Firmenwagen und Dienstfahrzeuge

Arbeitgeber dürfen Firmenfahrzeuge per GPS orten, wenn die Mitarbeiter informiert werden und es eine Betriebsvereinbarung gibt. Eine heimliche Überwachung ist nicht erlaubt.

Wann ist GPS Tracking verboten?

  • Heimliche Ortung von Personen: Den Partner, Ex-Partner oder andere Personen ohne deren Wissen zu tracken ist strafbar (§ 238 StGB – Nachstellung/Stalking)
  • Mitarbeiterüberwachung ohne Einwilligung: Arbeitgeber dürfen Angestellte nicht heimlich per GPS überwachen
  • GPS-Uhren mit Abhörfunktion: Von der Bundesnetzagentur als verbotene Sendeanlage eingestuft

Datenschutz bei GPS Tracker Apps

Neben der rechtlichen Seite solltest du auch auf den Datenschutz des Anbieters achten:

  • Serverstandort: Wo werden deine Standortdaten gespeichert? Bevorzuge Anbieter mit Servern in der EU.
  • Datenverschluesselung: Die Übertragung zwischen Tracker und App sollte verschluesselt erfolgen.
  • Datenlöschung: Gute Anbieter löschen Standortdaten nach einem definierten Zeitraum automatisch.
  • Zugriffsrechte: Prüfe, welche App-Berechtigungen der Tracker benötigt und ob diese angemessen sind.

Tipps für datenschutzkonformen Einsatz

  1. Nur eigene Gegenstaende tracken: Nutze GPS Tracker nur für Gegenstaende und Tiere, die dir gehören
  2. Betroffene informieren: Wenn andere Personen betroffen sein könnten (z.B. Mitfahrer im Auto), informiere sie
  3. EU-Anbieter bevorzugen: Anbieter wie PAJ GPS speichern Daten auf EU-Servern
  4. App-Berechtigungen prüfen: Gib der Tracker-App nur die nötigsten Berechtigungen
  5. Standortdaten regelmäßig löschen: Lösche alte Routenverläufe, die du nicht mehr benötigst

Fazit

GPS Tracker sind ein legales und sinnvolles Werkzeug für Diebstahlschutz und Sicherheit – solange du die rechtlichen Grenzen beachtest. Die Ortung eigener Gegenstaende und Haustiere ist unproblematisch. Bei der Ortung von Personen gilt: Transparenz und Einwilligung sind Pflicht. Achte zusätzlich auf den Datenschutz des Anbieters.

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