Kinderortung per GPS: Was ist in Deutschland erlaubt und was nicht?
Rechtslage geprüft · Quellen aktualisiert
Rund 19.200 Kinder unter 14 Jahren waren laut BKA im Jahr 2025 als vermisst gemeldet. Auch wenn 96,1 % dieser Fälle aufgeklärt wurden, ist die Sorge vieler Eltern absolut nachvollziehbar. Kein Wunder also, dass laut einer Studie von Burnell et al. (2023) bereits rund 50 % der Eltern GPS-Tracking für ihre Kinder nutzen. Doch wie sieht die Rechtslage in Deutschland aus? Darfst du dein Kind einfach so per GPS orten — oder bewegst du dich damit in einer Grauzone?
In diesem Artikel erfährst du alles, was du über das Thema Kinderortung legal wissen musst: von der gesetzlichen Grundlage über Datenschutz-Fragen bis hin zu konkreten Regeln in der Schule. Am Ende findest du eine praktische Checkliste, mit der du auf der sicheren Seite bist.
Ist es erlaubt, mein Kind per GPS zu orten? Die gesetzliche Grundlage
Die gute Nachricht vorweg: Ja, du darfst dein eigenes minderjähriges Kind per GPS orten. Die rechtliche Grundlage dafür ist das elterliche Sorgerecht nach §1626 BGB. Dieses Gesetz verpflichtet Eltern zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder — und dazu gehört auch die Aufsichtspflicht.
Ein GPS Tracker für Kinder kann ein sinnvolles Werkzeug sein, um dieser Pflicht nachzukommen. Besonders bei jüngeren Kindern, die ihren Schulweg allein bewältigen oder nachmittags draußen spielen, gibt ein GPS-Tracker vielen Eltern ein Stück Sicherheit zurück.
Was bedeutet §1626 BGB konkret?
Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht vor, dass Eltern bei der Pflege und Erziehung die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem Handeln berücksichtigen sollen. Das heißt: Bei einem Sechsjährigen, der zum ersten Mal allein zur Schule läuft, ist GPS-Tracking deutlich leichter zu rechtfertigen als bei einem 15-Jährigen, der sich mit Freunden trifft.
Die Forscherin Fahlquist (2015) hat in ihrer ethischen Analyse festgestellt, dass die Verantwortung der Eltern für die Sicherheit ihrer Kinder mit dem wachsenden Recht auf Privatsphäre des Kindes abgewogen werden muss. Es geht also nicht nur um die Frage, ob Kinder orten Datenschutz-konform ist, sondern auch um Verhältnismäßigkeit.
Ab welchem Alter wird es kritisch?
Eine feste Altersgrenze gibt es im Gesetz nicht. Allerdings gilt als Faustregel:
- Kinder unter 10 Jahren: GPS-Tracking ist in der Regel unproblematisch und durch die Aufsichtspflicht gut begründbar.
- Kinder zwischen 10 und 14 Jahren: Hier solltest du das Tracking mit deinem Kind besprechen und gemeinsam entscheiden.
- Jugendliche ab 14 Jahren: Das Persönlichkeitsrecht des Kindes wiegt deutlich schwerer. Heimliches Tracking ist ethisch und rechtlich fragwürdig.
Eine aktuelle Übersichtsstudie von Pelham et al. (2024) zeigt, dass GPS-Tracking bei Kindern und Jugendlichen sowohl Vorteile als auch Risiken birgt. Die Forscher betonen, dass offene Kommunikation über die Ortung entscheidend für das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Kindern ist.
Vorsicht: Geräte mit Abhörfunktion sind verboten!
Hier wird es ernst: Die Bundesnetzagentur hat bereits 2017 Geräte mit versteckter Abhörfunktion verboten — und dieses Verbot gilt weiterhin. Betroffen sind vor allem bestimmte Kinder-Smartwatches und GPS-Tracker, die eine sogenannte „Babyphone-Funktion“ oder „Monitor-Funktion“ besitzen.
Welche Geräte sind betroffen?
Verboten sind Geräte, bei denen du aus der Ferne eine Nummer anrufen kannst und dann unbemerkt mithörst, was in der Umgebung des Geräts passiert. Das betrifft vor allem günstige Kinder-Smartwatches aus Fernost mit einer „Voice Monitoring“- oder „One-Way-Call“-Funktion.
Nicht betroffen sind dagegen:
- Normale GPS-Tracker, die nur den Standort übermitteln
- Smartwatches mit regulärer Telefonfunktion (wenn ein eingehender Anruf auf dem Gerät sichtbar und hörbar ist)
- SOS-Funktionen, bei denen das Kind aktiv einen Notruf auslöst
Wenn du mehr darüber erfahren willst, wie GPS-Tracking technisch funktioniert, haben wir dazu einen ausführlichen Beitrag.
DSGVO und Datenschutz: Was passiert mit den Standortdaten?
GPS-Standortdaten sind personenbezogene Daten — und damit fallen sie unter die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das betrifft vor allem die Frage, was der Anbieter des GPS-Trackers oder der Tracking-App mit den Daten deines Kindes macht.
Die wichtigsten Datenschutz-Punkte
Artikel 8 der DSGVO regelt speziell die Einwilligung von Kindern bei digitalen Diensten. In Deutschland liegt die Altersgrenze für eine eigenständige Einwilligung bei 16 Jahren. Darunter müssen die Eltern zustimmen — was beim eigenen Kind ohnehin der Fall ist.
Aber der Datenschutz geht weiter als nur die Einwilligung:
- Datensparsamkeit: Der Tracking-Anbieter darf nur die Daten erheben, die für den Dienst notwendig sind.
- Speicherdauer: Standortdaten sollten nicht unbegrenzt gespeichert werden. Seriöse Anbieter löschen Bewegungsprofile nach einem festgelegten Zeitraum.
- Serverstandort: Achte darauf, dass die Daten auf Servern innerhalb der EU gespeichert werden.
- Verschlüsselung: Die Übertragung der Standortdaten sollte verschlüsselt erfolgen.
- Löschrecht: Du hast das Recht, alle gespeicherten Daten löschen zu lassen.
Für eine tiefergehende Analyse zum Thema empfehlen wir unseren Artikel über GPS Tracker und Datenschutz.
Worauf du bei der Anbieter-Wahl achten solltest
Nicht jeder GPS-Tracker-Anbieter nimmt es mit dem Datenschutz gleich ernst. Prüfe vor dem Kauf:
- Gibt es eine deutschsprachige Datenschutzerklärung?
- Wo werden die Server betrieben?
- Wie lange werden Standortdaten gespeichert?
- Gibt es eine Möglichkeit, alle Daten zu exportieren oder zu löschen?
- Ist der Anbieter DSGVO-konform?
GPS Tracker in der Schule: Was gilt?
Ein Thema, das viele Eltern beschäftigt: Darf mein Kind den GPS Tracker mit in die Schule nehmen? Die Antwort ist differenziert.
Grundsätzlich gibt es kein bundesweites Gesetz, das GPS-Tracker oder Smartwatches in Schulen verbietet. Allerdings haben die meisten Schulen in ihrer Hausordnung Regelungen zu elektronischen Geräten. Und hier wird es in der Praxis oft eng für GPS-Tracker und Kinder-Smartwatches.
Typische Schulregeln
- Smartwatches verboten: Viele Schulen behandeln Kinder-Smartwatches wie Smartphones und verbieten sie im Unterricht.
- Reine GPS-Tracker erlaubt: Einfache GPS-Tracker ohne Display und ohne Telefonfunktion werden oft toleriert, da sie den Unterricht nicht stören.
- Flugmodus/Stumm: Manche Schulen erlauben Geräte, wenn sie während des Unterrichts stumm geschaltet oder ausgeschaltet sind.
Unser Tipp: Sprich vor dem Schulstart mit der Lehrkraft oder der Schulleitung. In den meisten Fällen lässt sich eine pragmatische Lösung finden — besonders bei jüngeren Grundschulkindern, die ihren Schulweg allein gehen.
Fremde Kinder orten: Das ist verboten!
Während das Orten des eigenen Kindes rechtlich gedeckt ist, gilt für fremde Kinder etwas völlig anderes. Das heimliche Tracking einer anderen Person — egal ob Kind oder Erwachsener — ist in Deutschland strafbar. Es verstößt gegen:
- Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
- Das Bundesdatenschutzgesetz und die DSGVO
- Ggf. §238 StGB (Nachstellung/Stalking)
Auch das Orten des Kindes durch getrennt lebende Elternteile kann problematisch sein, wenn kein gemeinsames Sorgerecht besteht oder der andere Elternteil nicht informiert ist.
Checkliste: GPS Tracker fürs Kind rechtssicher nutzen
Mit dieser Checkliste stellst du sicher, dass du bei der Kinderortung alles richtig machst:
- ✔ Du ortest nur dein eigenes minderjähriges Kind, für das du sorgeberechtigt bist.
- ✔ Das Gerät hat keine versteckte Abhörfunktion (Bundesnetzagentur-konform).
- ✔ Du hast mit deinem Kind offen über das Tracking gesprochen (altersgerecht).
- ✔ Der Tracking-Anbieter ist DSGVO-konform und speichert Daten auf EU-Servern.
- ✔ Die Standortdaten werden verschlüsselt übertragen.
- ✔ Du hast die Schulregeln geprüft und ggf. mit der Schule gesprochen.
- ✔ Bei getrennt lebenden Eltern: Der andere Elternteil ist informiert.
- ✔ Du passt die Tracking-Intensität dem Alter deines Kindes an und reduzierst sie mit zunehmendem Alter.
Häufige Fragen zur Kinderortung (FAQ)
Darf ich mein Kind per GPS tracken?
Ja, das Orten deines eigenen minderjährigen Kindes ist in Deutschland legal. Es fällt unter die elterliche Sorge nach §1626 BGB. Voraussetzung ist, dass du sorgeberechtigt bist und kein Gerät mit verbotener Abhörfunktion verwendest. Experten empfehlen, das Tracking offen mit dem Kind zu besprechen, insbesondere bei älteren Kindern.
Sind GPS Tracker für Kinder in der Schule erlaubt?
Es gibt kein generelles gesetzliches Verbot. Allerdings regeln viele Schulen die Nutzung elektronischer Geräte in der Hausordnung. Smartwatches werden häufig wie Smartphones behandelt und im Unterricht verboten. Reine GPS-Tracker ohne Display werden oft toleriert. Sprich am besten direkt mit der Schulleitung, um eine klare Regelung zu finden.
Welche GPS Tracker sind in Deutschland verboten?
Die Bundesnetzagentur hat Geräte mit versteckter Abhörfunktion verboten. Das betrifft GPS-Tracker und Kinder-Smartwatches, bei denen du aus der Ferne unbemerkt die Umgebung mithören kannst (sogenannte „Monitor-Funktion“ oder „Voice Monitoring“). Geräte, die nur den Standort übermitteln oder eine reguläre, sichtbare Telefonfunktion haben, sind erlaubt.
Was passiert mit den GPS-Daten meines Kindes?
Die Standortdaten werden vom Anbieter der Tracking-App oder des Trackers verarbeitet und gespeichert. Nach der DSGVO muss der Anbieter transparent machen, welche Daten er erhebt, wie lange er sie speichert und wo die Server stehen. Achte auf Anbieter mit Servern in der EU, einer klaren Datenschutzerklärung und der Möglichkeit, deine Daten jederzeit löschen zu lassen.
Darf ich das Kind meines Ex-Partners orten?
Das hängt vom Sorgerecht ab. Bei gemeinsamen Sorgerecht haben grundsätzlich beide Elternteile das Recht, einen GPS Tracker zu nutzen — allerdings sollte der andere Elternteil informiert sein. Ohne Sorgerecht ist das Orten des Kindes nicht zulässig und kann als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht gewertet werden. Im Zweifel solltest du rechtliche Beratung einholen.
Fazit: Kinderortung ist erlaubt — mit klaren Grenzen
Die Frage „Darf ich mein Kind tracken?“ lässt sich klar beantworten: Ja, solange du einige wichtige Regeln beachtest. Das elterliche Sorgerecht gibt dir das Recht, für die Sicherheit deines Kindes zu sorgen — und ein GPS Tracker kann dabei ein sinnvolles Hilfsmittel sein.
Gleichzeitig solltest du die Grenzen kennen: Keine Geräte mit Abhörfunktion, Datenschutz ernst nehmen, Schulregeln beachten und vor allem mit deinem Kind über das Tracking sprechen. Denn das Ziel ist nicht Überwachung, sondern Sicherheit und Vertrauen.
Du suchst einen geeigneten GPS Tracker für dein Kind? In unserem großen GPS Tracker Kinder Vergleich findest du die besten Geräte, die sowohl sicher als auch rechtlich unbedenklich sind.
Quellen und Studien
- BKA (2025): Vermisstenstatistik — Im Jahresverlauf 2025 waren rund 19.200 Kinder unter 14 Jahren als vermisst gemeldet, 96,1 % der Fälle wurden aufgeklärt. bka.de
- Burnell, K. et al. (2023): „Digital Location Tracking“ — Journal of Family Psychology. Rund 50 % der Eltern nutzen GPS-Tracking für ihre Kinder. pubmed.ncbi.nlm.nih.gov
- Pelham, W.E. et al. (2024): „Digital Location Tracking of Children and Adolescents: A Theoretical Framework and Review“ — Clinical Child and Family Psychology Review. pmc.ncbi.nlm.nih.gov
- Fahlquist, J.N. (2015): „Responsibility and Privacy — Ethical Aspects of Using GPS to Track Children“ — Children & Society. onlinelibrary.wiley.com
- Bundesnetzagentur: Verbot von Geräten mit versteckter Abhörfunktion. bundesnetzagentur.de
- DSGVO Art. 8: Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft.

